Aufnahme

Eine Aufnahme an das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum Seeäckerschule erfolgt in der Regel nur mit einem vom Staatlichen Schulamt festgestellten sonderpädagogischen Bildungsanspruch mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Um diesen Rechtsanspruch zu erhalten durchlaufen die Kinder und Jugendlichen im Normalfall ein festgelegtes Verfahren.

Bei weitergehenden Fragen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Sonderpädagogischen Dienstes (Kinder im schulischen Kontext) oder an die Mitarbeiter der Frühförderung (Kinder im vorschulischen Kontext).